
To-Do-List für DoktorandInnen
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1. Die Immatrikulation
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Seit der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zum 01.01.2007 müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden gemäß § 9 Abs. 2 S. 3 NHG als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Immatrikulationsamt
der Leibniz Universität Hannover. Bei einer Einschreibung zur Promotion ist u.a. der erlangte Hochschulabschluss nachzuweisen und eine Bestätigung der betreuenden Professorin/ des betreuenden Professors sowie der Fakultät vorzulegen.
In einigen Fällen, z.B. bei der Erteilung von Auflagen für die Zulassung zur Promotion, erfolgte die Einschreibung in den Studiengang „ohne Abschluss“. Dies hat zur Folge, dass Langzeitstudiengebühren anfallen. Sie haben die Möglichkeit, sich in den derzeit noch Studienbeitragsfreien „Promotionsstudiengang“ ein- bzw. umschreiben zu lassen. Erforderlich dazu ist ein Empfehlungsschreiben des Dekanats, welches im Immatrikulationsamt vorzulegen ist. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer der Fakultät.
Es ist zu beachten, dass mit der Immatrikulation in den Promotionsstudiengang nicht die Zulassung zur Promotion gemäß Promotionsordnung der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie erlangt wird. Hierzu bedarf es eines Antrages an die Fakultät (s. 2. Die Zulassung zur Promotion).
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2. Die Zulassung zur Promotion
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Vor Beginn mit der Arbeit an der Dissertation ist von der Doktorandin/dem Doktoranden ein formloser Antrag auf Zulassung zur Promotion im Dekanat einzureichen. Diesem Antrag ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums in beglaubigter Form beizufügen (z.B. Diplom- oder Masterzeugnis und die entsprechende Urkunde). Bei einer persönlichen Abgabe im Geschäftszimmer des Dekanats sind jeweils Original und Fotokopie mitzubringen, eine vorherige Beglaubigung ist dann nicht erforderlich.
Das Dekanat überprüft die Zulassungsvoraussetzungen. Sind sie gemäß Promotionsordnung erfüllt, so bescheinigt es die Zulassung zum Promotionsverfahren. Andernfalls entscheiden die dem Fakultätsrat angehörigen Professorinnen und Professoren unter dem Vorsitz der Dekanin oder des Dekans über die ggf. erforderlichen Prüfungsleistungen und deren Fachgebiete sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren. Hat die Doktorandin/der Doktorand die Zulassung zur Promotion erhalten, kann mit der Anfertigung der Dissertation begonnen werden.
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3. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
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Zu gegebener Zeit wird dann ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Dekanat eingereicht. In diesem Antrag sollten neben dem Titel der Dissertation auch die vorgesehenen Referenten genannt werden. Sofern es sich bei den Referenten nicht um Hochschullehrer der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie handelt, sind außerdem deren Anschriften anzugeben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Exemplar der Dissertation,
- ein tabellarisch dargestellter Lebenslauf,
- die Zusammenfassung (je einmal in deutscher und englischer Sprache),
- die Zulassung zur Promotion (s. Punkt 2),
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Dissertation selbständig verfasst, die benutzten Hilfsmittel vollständig angegeben und die Dissertation noch nicht als Diplom- oder Master- oder ähnliche Prüfungsarbeit verwendet hat. Zusätzlich muss die Erklärung aussagen, ob und gegebenenfalls wo und wie oft die Bewerberin oder der Bewerber bereits früher Promotionsgesuche eingereicht hat. Die Themen der früher eingereichten Dissertationen sind anzugeben,
- eine zwischen Doktorandin oder Doktorand, einem Mitglied des Promotionskollegiums, der Dekanin oder dem Dekan und der Betreuerin oder dem Betreuer abgeschlossene Promotionsvereinbarung.
Ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, sollte rechtzeitig vorher bei der Meldebehörde (z.B. Ordnungsamt, Bürgerbüro etc.) beantragt worden sein. Es muss zum Termin der Sitzung des Fakultätsrates, auf der das Promotionsverfahren eröffnet werden soll, vorliegen.
Lebenslauf, Zusammenfassungen (D/E) und die Selbständigkeits-Erklärung sind zusätzlich auch noch einmal in die Dissertation einzubinden.
Es wird empfohlen, den vorgesehenen Referenten ebenfalls je ein Exemplar der Dissertation zukommen zu lassen.
Der Dekan legt den Antrag in der nächstmöglichen Sitzung dem Fakultätsrat vor. Der Fakultätsrat eröffnet das Promotionsverfahren durch Einsetzung der Promotionskommission. Ist das Promotionsverfahren eröffnet, kümmert sich der Dekan darum, die Referenten zur Prüfung einzuladen und teilt ihnen mit, dass die weitere Organisation (Terminplanung) durch die Doktorandin/den Doktoranden erfolgt. Danach ist es Aufgabe der Doktorandin/des Doktoranden, mit allen Mitgliedern der Promotionskommission einen Prüfungstermin festzulegen.
Dieser Termin muss auch mit dem Geschäftszimmer des Dekanats abgestimmt sein, da nicht mehrere Promotionen gleichzeitig stattfinden dürfen. Ist dieser Termin gefunden, trägt die Doktorandin/der Doktorand dafür Sorge, dass die Berichte/Gutachten rechtzeitig drei Wochen (und einen Tag) vor dem Termin der mündlichen Prüfung im Dekanat eingehen. Der Dekan gewährt den Hochschullehrern der Fakultät über einen Zeitraum von zwei Wochen Einsicht in die Gutachten. Spätestens acht Tage vor dem Termin des Vortrages mit anschließender mündlicher Prüfung teilt die Doktorandin/der Doktorand dem Dekanat den Raum für den Vortrag mit, sodass der Dekan rechtzeitig die Einladung versenden kann.
Direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung wird der Doktorandin/dem Doktoranden mitgeteilt, welche Auflagen noch zu erfüllen sind, bevor die Dissertation gedruckt werden kann. Eine Urkunde wird erst angefertigt, wenn die Doktorandin/der Doktorand die Druckfreigabe des Doktorvaters oder des Vorsitzenden der Promotionskommission im Dekanat einreicht. Bevor die Urkunde ausgehändigt wird, muss die Bescheinigung der UB/TIB über die Ablieferung der Pflichtexemplare
und ein Exemplar der Dissertation im Dekanat eingegangen sein.
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Termine
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Alle Termine zur Einreichung der Anträge zu den Sitzungen des Fakultätsrats:
Abgabefrist für Anträge
bis 9:00 UhrFakultätsrat
04.01.2012
11.01.2012
04.04.2012
11.04.2012
25.04.2012
02.05.2012
23.05.2012
06.06.2012
20.06.2012
27.06.2012
02.10.2012
10.10.2012
31.10.2012
07.11.2012
21.11.2012
28.11.2012
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