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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie an einem anderen Standort bereits ein Studium begonnen haben, im Ausland studiert haben oder innerhalb der Leibniz Universität Hannover das Fach wechseln wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Studien- und Prüfungsleistungen für ihr Studium an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie anerkennen lassen. Die Abläufe haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch, bevor Sie einen Antrag stellen.  

Anrechnung bei Studienorts- oder –fachwechsel

Lehreinheit Bauingenieurwesen

  1. Zunächst immatrikulieren Sie sich für den gewünschten Studiengang.
  2. Zur Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens empfehlen wir Ihnen die Excel-Tabelle zur Anerkennung auszufüllen. Dazu müssen Sie überlegen, welche Inhalte die anzuerkennenden Module haben und zu welchen Modulen diese im hiesigen Lehrangebot passen könnten bzw. worin sie sich unterscheiden (siehe dazu auch das Merkblatt "Anerkennung").
  3. Mit der Tabelle und allen notwendigen Nachweisen aus dem vorangegangenen Studium (Transcript of Records bzw. Zeugnisse und Notenspiegel, Modulbeschreibungen der betreffenden Module, sonstige Nachweise) vereinbaren Sie einen Termin mit der/dem Anerkennungsbeauftragten. Notwendige Unterlagen sollten Sie vorab (am besten per E-Mail) einreichen, damit sie vor dem Termin geprüft werden können. Eventuell erfolgt eine Absprache mit der /dem zuständigen Fachstudienberater/in.
  4. Die / Der Anerkennungsbeauftragte erarbeitet mit Ihnen einen Antrag auf Anerkennung, der dem Prüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt wird.
  5. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
  6. Die Entscheidung wird an das Akademische Prüfungsamt übermittelt. Dort werden die Leistungen entsprechend im System verbucht.

Lehreinheit Geodäsie und Geoinformatik

  1. Zunächst immatrikulieren Sie sich für den gewünschten Studiengang.
  2. Zur Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens sollten Sie überlegen, welche Inhalte die anzuerkennenden Module haben und zu welchen Modulen diese im hiesigen Lehrangebot passen könnten bzw. worin sie sich unterscheiden.
  3. Mit allen notwendigen Nachweisen aus dem vorangegangenen Studium (Transcript of Records bzw. Zeugnisse und Notenspiegel, Modulbeschreibungen der betreffenden Module, sonstige Nachweise) vereinbaren Sie einen Termin mit der/dem Anerkennungsbeauftragten. Notwendige Unterlagen sollten Sie vorab (am besten per E-Mail) einreichen, damit sie vor dem Termin geprüft werden können. Eventuell erfolgt eine Absprache mit der /dem zuständigen Fachstudienberater/in.
  4. Die / Der Anerkennungsbeauftragte erarbeitet mit Ihnen einen Antrag auf Anerkennung, der dem Prüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt wird.
  5. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
  6. Die Entscheidung wird an das Akademische Prüfungsamt übermittelt. Dort werden die Leistungen entsprechend im System verbucht.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester (Einstufung)

  1. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt im Zuge der Bewerbung zum Studium.
  2. Die Einstufung erfolgt vor der Immatrikulation über ein Formular durch die/den Anerkennungsbeauftragten.
  3. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit der/dem Anerkennungsbeauftragten. Notwendige Unterlagen (Transcript of Records bzw. Zeugnisse und Notenspiegel, Modulbeschreibungen der betreffenden Module, sonstige Nachweise) sollten Sie vorab (am besten per E-Mail) einreichen, damit sie vor dem Termin geprüft werden können. Eventuell erfolgt eine Absprache mit der /dem zuständigen Fachstudienberater/in.
  4. Die / Der Anerkennungsbeauftragte erarbeitet gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Anerkennung, der dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird.
  5. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
  6. Die Entscheidung wird an das Akademische Prüfungsamt übermittelt. Dort werden die Leistungen entsprechend im System verbucht.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

  1. Stimmen Sie sich im Zuge der Planung des Auslandaufenthaltes eng mit der Austauschkoordination und der/dem Anerkennungs­beauftragten ab. Reichen Sie dazu die geplante Modulbelegung mit Vorschlägen zur hiesigen Anerkennung und/oder Kompetenzbereichszuordnung vorab bei Terminanfrage ein.
  2. Studierende der Lehreinheit Bauingenieurwesen: Im Gespräch mit der/dem Anerkennungsbeauftragten wird ein Learning Agreement erstellt. Dort wird festgehalten, welche Module Sie im Ausland erbringen wollen und wie sie angerechnet werden sollen. Dies wird dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt (siehe dazu auch das Merkblatt "Anerkennung" sowie das Merkblatt "Auslandsaufenthalt").
    Studierende der Lehreinheit Geodäsie und Geoinformatik: Im Gespräch mit der/dem Anerkennungsbeauftragten wird ein Learning Agreement erstellt. Dort wird festgehalten, welche Module Sie im Ausland erbringen wollen und wie sie angerechnet werden sollen. Dies wird in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen festgelegt.
  3. Während des Auslandsaufenthaltes stimmen Sie Änderungen in der Modulbelegung mit der /dem Anerkennungsbeauftragten ab, um eine garantierte Anrechnung sicherzustellen und das Learning Agreement anzupassen. Sammeln Sie die Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen.
  4. Nach der Rückkehr an die Universität reichen Sie die Nachweise bzw. das Transcript of Records bei der/dem Anerkennungsbeauftragten ein.
  5. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
  6. Die Entscheidung wird an das Akademische Prüfungsamt übermittelt. Dort werden die Leistungen entsprechend im System verbucht.

Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen

  1. Eine Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ist generell möglich. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob und welche Kompetenzen fachlich anerkennungswürdig sind. Eventuell können Teile auch für das Vorpraktikum (nur Bachelor Bau- und Umwelt­ingenieurwesen!)  angerechnet werden.
  2. Die Anerkennung erfolgt nach Studienbeginn in Abstimmung mit der/dem Anerkennungs­beauftragten.
  3. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit der / dem Anerkennungs­beauftragten. Reichen Sie notwendige Unterlagen (Zeugnisse und sonstige Nachweise, z.B. Tätigkeitsbeschreibungen) und Vorschläge zur Anerkennung vorab ein (am besten per E-Mail), damit sie vor dem Termin geprüft werden können. Eventuell erfolgt eine Absprache mit dem zuständigen Fachstudienberater.
  4. Der / Die Anerkennungsbeauftragte erarbeitet zusammen mit Ihnen einen Antrag auf Anerkennung.
  5. Der Prüfungsausschuss prüft und entscheidet über den Antrag.
  6. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
  7. Die Entscheidung wird an das Akademische Prüfungsamt übermittelt. Dort werden die Leistungen entsprechend im System verbucht.

Merkblätter (für Studierende der Lehreinheit Bauingenieurwesen)

Merkblatt "Anerkennung"
PDF, 83 KB
Merkblatt "Auslandsaufenthalt"
PDF, 94 KB

Kontakt

Lehreinheit Bauingenieurwesen (inkl. Umweltingenieurwesen)

Dr.-Ing. Dirk Zapf
Dr.-Ing. Dirk Zapf

Lehreinheit Geodäsie und Geoinformatik

Dipl.-Ing. Tanja Grönefeld
Adresse
Nienburger Straße 1-4
30167 Hannover
Gebäude
Raum
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