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Orientierungsprüfung und Studienfortschrittskontrolle

Orientierungsprüfung

Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Die Studierenden zeigen, dass sie den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium im Fachgebiet gewachsen sind und dass sie insbesondere die analytischen und methodischen Fertigkeiten erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.

Folgende Module müssen spätestens nach dem 3. Semester bestanden sein:

  • Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I
  • Baumechanik A
  • Baustoffkunde A

Bei Nichtbestehen ist das gesamte Bachelorstudium endgültig nicht bestanden (EN) und es erfolgt die Exmatrikulation.

Sollten die Module der Orientierungsprüfung nach dem 1. Semester noch nicht bestanden worden sein, wird betroffenen Studierenden eine Studienberatung im Laufe des 2. Semesters dringend angeraten.

 

Information für Studierenden, die ihr Studium bereits VOR dem WS 2025/26 begonnen haben:

Studierende haben 3 Semester Zeit, die Module der Orientierungsprüfung zu bestehen; unabhängig davon, in welchem Fachsemester sie sich zum Zeitpunkt des Prüfungsordnungs-Wechsels befinden.

Studienfortschrittskontrolle

Die Studienfortschrittskontrolle stellt sicher, dass Studierende kontinuierlich im Studium vorankommen und die erforderlichen Leistungspunkte innerhalb festgelegter Zeiträume erreichen. Sie dient der Überprüfung, ob die Studierenden regelmäßig und erfolgreich an ihrem Studienprogramm teilnehmen, um einen erfolgreichen Studienabschluss zu gewährleisten.

Die Studienfortschrittkontrolle beinhaltet folgende Kriterien:

  • Nach dem 3. Semester MÜSSEN mindestens 30 LP bestanden sein (darunter die drei Module der Orientierungsprüfung).
  • Nach dem 4. Semester MÜSSEN mindestens 48 LP bestanden sein.

Bei Nichteinhaltung ist das ganze Bachelorstudium endgültig nicht bestanden (EN) und es erfolgt die Exmatrikulation.

Sollten die 30 LP nach dem 2. Semester noch nicht erreicht worden sein, wird betroffenen Studierenden eine Studienberatung im Laufe des 3. Semesters dringend angeraten.

 

Information für Studierenden, die ihr Studium bereits VOR dem WS 2025/26 begonnen haben:

Studierende haben 3 bzw. 4 Semester Zeit, die erforderlichen Leistungspunkte zu erbringen; unabhängig davon, in welchem Fachsemester sie sich zum Zeitpunkt des Prüfungsordnungs-Wechsels befinden.

Zulassung zu den Wahlmodulen

Das Bachelorstudium gliedert sich in Pflicht- und Wahlmodule. 

Zu den Wahlmodulen automatisch zugelassen werden Studierende, die folgende Module bestanden haben:

  • Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I
  • Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II
  • Baumechanik A
  • Baumechanik B
  • Baustoffkunde A
  • Baustoffkunde B

 

Information für Studierenden, die ihr Studium bereits VOR dem WS 2025/26 begonnen haben:

Studierende, denen noch einzelne Modul zur Zulassung zu den Wahlmodulen fehlen, können im Falle einer drohenden Studienzeitverlängerung bereits zu den Wahlmodulen zugelassen werden. Die fehlenden Module müssen bis spätestens Endes SoSe 2026 nachgeholt werden.

Studierende, denen noch ein Pflichtmodul zur Zulassung zur Bachelorarbeit fehlt, das bis zum 01.10.25 noch nicht Zulassungsvorraussetzung war, können nach den Regelungen der PO'19 zugelassen werden. Fehlende Module müssen bis spätestens Endes SoSe 2026 nachgeholt werden.

Ihr Kontakt

Bild Kontakt Bild Kontakt © FBG/C.Bierwagen
Studiendekanat
Sprechstunde Di. 10:30-12 Uhr, auch telefonisch über +49 511 762 19194 und +49 511 762 12322
Adresse
Callinstraße 34
30167 Hannover
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